Schwalben

Ob der meint er bekäme mehr Insekten – unsere Eltern verteilen schon gerecht.

wir sammeln schon und verabschieden uns die nächsten Tage bis ins Frühjahr 2025.
Hoffentlich finden wir in Ingelbach im nächsten Jahr mehr Nahrung!!
Die wurde nämlich in der letzten Zeit ziemlich knapp.

Obwohl Schwalben bei Menschen beliebt sind und oftmals als Glückbringer angesehen werden, nehmen die Bestände der Schwalben kontinuierlich ab. Dies liegt daran, dass immer mehr Ställe und Scheunen verschlossen werden, Lehmpfützen zur Gewinnung des Nistbaumaterials selten geworden sind und Schwalbennester an Hauswänden immer weniger geduldet werden.
Mehl- und Rauchschwalben sind nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte Arten und genießen nach Bundesnaturschutzgesetz einen speziellen Schutz. Nach § 44 ist es nicht gestattet, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Zusätzlich heißt es dort : „Es ist verboten (…) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Dies gilt im Übrigen auch während ihrer winterlichen Abwesenheit, da es sich bei Schwalben als Kulturfolger im Siedlungsbereich um nesttreue Vogelarten handelt. Ein Entfernen der Nester ist also grundsätzlich rechtswidrig und bedarf, beispielsweise bei Sanierungsarbeiten, einer Ausnahmegenehmigung.

Im Jahre 2018 wurde unser Betrieb „Für besonderes Engagement im Schwalbenschutz“als “ Schwalbenfreundliches Haus“ vom NABU Deutschland e. V. ausgezeichnet.

 

Weitere Infos unter NABURheinland-Pfalz.

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